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Gesetzliche Krankenkasse

Gesetzliche Krankenversicherung


Der Beitragssatz der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurde durch die Gesundheitsreform von 2009 zwar vereinheitlicht, allerdings unterscheiden sich die Versicherungen jedoch in den Leistungen und bieten teilweise außerhalb der Grundleistungen, weitere Zusatzleistungen wie z.B. Akupunktur, 24-Stunden-Hotline, Terminreservierungen bei Fachärzten, Reiseimpfungen, Ernährungskurse oder Kostenerstattung für Naturheilverfahren an.

Wir bieten Ihnen drei gesetzliche Krankenversicherungstarife an, bei denen Sie als Mitglied überdurchschnittliche Leistungen beziehen.

Aufgrund von gesetzlichen Vorgaben dürfen wir beim Abschluss einer der unten aufgeführten gesetzlichen Krankenversicherungen keine Prämie mehr auszahlen.



Wer muss was beim Kassenwechsel der GKV beachten?

Nicht immer können Sie Ihrer Krankenkasse ganz so einfach kündigen. Je nach Einkommen und Tätigkeit gelten folgende Bestimmungen:

Pflichtversicherte Arbeitnehmer

Hierzu zählen alle Angestellten, die ein Bruttoeinkommen von weniger als 50.850 Euro pro Jahr bekommen. In diesem Fall müssen Sie sich als Arbeitnehmer defacto also per Zwang im System der gesetzlichen Krankenkassen versichern. Ein Wechsel in eine private Krankenversicherung ist in dem Fall nicht möglich. Wenigstens aber besteht die freie Wahl unter den gesetzliche Kassen, denn es gibt dort durchaus Unterschiede. Die Mitgliedschaft in Ihrer jetzigen Kasse können Sie zum Ende des übernächsten Monats beenden. Wenn Sie Ihrer Krankenkasse noch in diesem Monat kündigen, könnte die Mitgliedschaft bei der neuen Kasse also bereits zum 01. Juli starten.

Hinweis:

Eine Kündigung ist immer nur dann möglich, wenn Sie bei Ihrer derzeitigen Kasse mindestens 18 Monate lang versichert waren. Sind Sie gar in einem der Wahltarife versichert, sind Sie sogar 36 Monate lang an die Krankenkasse und gleichzeitig an diesen Wahltarif gebunden. Selbst wenn die Kasse einen Sonderbeitrag angesichts finanzieller Engpässe erheben sollte, wäre dies kein ordentlicher Kündigungsgrund.

B. Freiwillig versicherte Arbeitnehmer

Auch hier haben Sie die Möglichkeit, in eine andere gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, sofern die Mitgliedschaft bei der jetzigen Krankenkasse mindestens 18 Monate lang bestand. Sollte Ihr jährliches Bruttoeinkommen in diesem Jahr mindestens 50.850 EUR betragen und auch im nächsten Jahr über der Pflichtversicherungsgrenze liegt, so hätten Sie zum 01.01.2013 zudem die Möglichkeit, in private Krankenversicherung zu wechseln.

Ein Wechsel der Krankenversicherung wird auch hier mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats gültig. D.h. wenn Sie Ihrer Krankenkasse noch in diesem Monat kündigen, könnte die Mitgliedschaft bei der neuen Kasse also bereits zum 01. Juli starten.

Ãœbrigens:

Bei einem Wechsel in eine private Krankenversicherung müssen Sie die 18-monatige Mindestdauer bei der gesetzlichen Krankenkasse nicht einhalten.

Selbständige / Freiberufler

haben ebenfalls jederzeit die Möglichkeit, in eine andere gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, sofern die Mitgliedschaft bei der jetzigen Kasse mindestens 18 Monate lang bestand. Bei Wahltarifen muss die Mitgliedschaft mindestens 36 Monate bestanden haben.

Für Selbständige, die nicht allzu viele Familienangehörige mitversichern müssen, lohnt sich eine Privatversicherung aber meist mehr.

Studenten

In der Regel ist ein Student immer verpflichtet, sich bei einer gesetzlichen Kasse zu versichern. Allerdings können sich Studenten bei Studienbeginn aber auch innerhalb von 3 Monaten von der gesetzlichen Pflichtversicherung befreien lassen und sich privat krankenversichern. Der nächste Termin, an dem ein Student der Versicherungspflicht bei den gesetzlichen Kassen widersprechen kann wäre der Tag, an dem die Familienversicherung entfällt.

Mit Erreichen des 30. Geburtstages oder ab dem 15. Fachsemester können sich Studenten nur noch als freiwilliges Mitglied in der GKV weiterversichern. Hierbei müssen Sie dann, abhängig von der jeweiligen Krankenkasse, einen Beitrag von zwischen 144,94 und 152,22 EUR entrichten.

In diesem Fall können Studenten sofort in eine private Krankenversicherung wechseln. Dieser Versicherungswechsel lohnt sich fast immer wenn man bei der Antragstellung gesund ist. Man sollte wissen, dass die Privatversicherer im Antrag immer einige Gesundheitsfragen stellen die dann bei bestimmten Vorerkrankungen zu Beitragszuschlägen führen.

Bei Exmatrikulation können Studenten in aller Regel auch wieder in das System der gesetzlichen Krankenkassen zurückkehren. Sehr häufig müssen Sie das sogar. Alle Infos dazu finden Sie im Kapitel Krankenversicherung für Studenten.

Beihilfeberechtigte Beamte

Für Beamte gelten die gleichen Kündigungsfristen wie für freiwillig versicherte Angestellte. Die Kündigungsfrist beträgt also drei Monate. Dabei wird der Monat, in dem die Kündigung erfolgte, als voller Monat in die Frist einberechnet. Für Beamte lohnt es sich eigentlich immer sich privat zu versichern, denn die gesetzlichen Krankenkassen verfügen über keine speziellen Beihilfetarife. Das bedeutet, dass Beamte dann immer den vollen Beitrag zahlen obwohl Sie im Krankheitsfall nur prozentuale Leistungen entsprechend ihres Beihilfesatzes in Anspruch nehmen würden.